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UAK Wegnetz Rigi

Für das Befahren der UAK Strassen auf der Rigi ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich.

Reglement für die Benutzung der UAK Rigistrassen und Barriere Fruttli

Als Grundsatz gilt, dass der Zugang auf die Rigi mit den Rigi Bahnen AG erfolgen muss. Über Dauer- und Ausnahmebewilligungen entscheidet die UAK gemäss bestehender Regelung mit dem zuständigen Amt für Wald und Natur.

 

Gebühren für die Benutznung der UAK Rigistrassen und Barriere Fruttli

Die Unterallmeind Korporation Arth nutzt das Wegnetz auf der Rigi für die Alp- und Forstwirtschaft. Das Rigi Wegnetz wird aber auch stark durch die Versorgungswerke und durch Angebote des Tourismus und als Naherholungsgebiet genutzt. Um das Wegnetz bedarfsgerecht in Stand zu halten, ist zwischen den Anspruchsgruppen eine Unterhaltsregelung Wegnetz Rigi im UAK Rigigebiet der Gemeinde Arth vereinbart worden.  Die Gebühren für die Benützung der Strassen finden Sie auf dem Tarifblatt UAK Wegnetz Rigi.